Ihr Ratgeber zur §34a GewO – Bewachungserlaubnis
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Wissenswertes aus Sicht
des Arbeitnehmers
Um im Sicherheitsdienst zu arbeiten, müssen Sie entweder eine Grundschulung oder eine spezielle Prüfung, genannt Sachkundeprüfung, machen. Die Grundschulung ist für einfache Sicherheitsjobs, wie zum Beispiel in privaten Gebäuden. Die Sachkundeprüfung brauchen Sie für Jobs im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel als Türsteher oder für die Überwachung von Stadtgebieten. Beides können Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) machen. Informationen zu den vorbereitenden Kursen, den Lehrgängen und Prüfungen finden Sie hier:
Die Dauer der Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach §34a GewO beträgt in der Regel 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Diese Unterrichtung findet meist innerhalb einer Woche statt. Die Kosten für die Unterrichtung können variieren, abhängig von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und dem Anbieter der Schulung. Im Durchschnitt liegen die Kosten für die Unterrichtung zwischen 100 und 300 Euro.
Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO selbst dauert etwa 2 bis 3 Stunden. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil und in einigen Fällen auch aus einem mündlichen Teil, falls der schriftliche Teil nicht eindeutig bewertet werden kann oder sehr knapp bestanden wurde. Die Kosten für die Sachkundeprüfung variieren je nach Industrie- und Handelskammer (IHK), liegen aber in der Regel zwischen 150 und 250 Euro. Diese Gebühr deckt allerdings nur die Prüfungsabnahme. Ein Vorbereitungskurs ist zwar nicht Pflicht, aber sehr ratsam. Er hilft Ihnen, sich auf die oft schwierige Prüfung vorzubereiten, die Fragen zu Gesetzen, dem Umgang mit Menschen und gefährlichen Situationen beinhaltet.
Wissenswertes aus Sicht
des Arbeitgebers
Unternehmen die eine Tätigkeit nach §34a GewO nachgehen dürfen im aktiven Wachdienst nur Mitarbeiter einsetzen die nach §34a GewO Abs. 2 Nr.1 unterrichtet sind oder nach §34a GewO Abs. 2 Nr. 2 eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Mit Unterrichtung dürfen Mitarbeiter in privaten und/oder privatbetrieblichen Liegenschaften zum Einsatz kommen. Um im öffentlichen Raum, zum Beispiel als City-Streife oder Türsteher, eingesetzt zu werden ist zwingend der Sachkundenachweis erforderlich. Unternehmen des Wachgewerbes sind verpflichtet die Unterrichtung und den Sachkundenachweis Ihrer Mitarbeiter in schriftlicher Form vorzuhalten und bei deren Einstellung zu kontrollieren. Sollte ein Mitarbeiter bei Neueinstellung noch keine Befähigung nach §34a GewO besitzen so muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei der zuständigen IHK zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie einen Bogen zur Anmeldung finden Sie in der Liste weiter unten.
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einschlägigem Berufsabschluss wie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte oder der Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister). Weiterhin gilt die Befreiung für Personen mit erfolgreichem Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung wie dem mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder der Feldjäger der Bundeswehr.
Wissenswertes aus Sicht
des Unternehmers
Unternehmen die eine Tätigkeit nach §34a GewO nachgehen dürfen im aktiven Wachdienst nur Mitarbeiter einsetzen die nach §34a GewO Abs. 2 Nr.1 unterrichtet sind oder nach §34a GewO Abs. 2 Nr. 2 eine Sachkundeprüfung abgelegt haben. Mit Unterrichtung dürfen Mitarbeiter in privaten und/oder privatbetrieblichen Liegenschaften zum Einsatz kommen. Um im öffentlichen Raum, zum Beispiel als City-Streife oder Türsteher, eingesetzt zu werden ist zwingend der Sachkundenachweis erforderlich. Unternehmen des Wachgewerbes sind verpflichtet die Unterrichtung und den Sachkundenachweis Ihrer Mitarbeiter in schriftlicher Form vorzuhalten und bei deren Einstellung zu kontrollieren. Sollte ein Mitarbeiter bei Neueinstellung noch keine Befähigung nach §34a GewO besitzen so muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei der zuständigen IHK zur Unterrichtung oder Sachkundeprüfung anmelden. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie einen Bogen zur Anmeldung finden Sie in der Liste weiter unten.
Von der Sachkundeprüfung befreit sind Personen mit einschlägigem Berufsabschluss wie Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Werkschutzfachkräfte oder der Meister für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister). Weiterhin gilt die Befreiung für Personen mit erfolgreichem Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung wie dem mittleren Polizei- oder Justizvollzugsdienst oder der Feldjäger der Bundeswehr.
Was Kunden über die Sicherheits-Software Darkbird und dessen Ergebnisse sagen
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Häufig gestellte Fragen über die Sicherheitssoftware Darkbird
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